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FLGLDF
CH-LU
§ 34 Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Allgemeines
Rechnungslegung - Jahresrechnung
§ 34 FLG · Allgemeines
1. Die Jahresrechnung umfasst den Finanzhaushalt des Kantons.
2. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.