Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
600 FLGLDF CH-LU

§ 20j Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) - Berichterstattung

Beitragscontrolling
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 20j FLG · Berichterstattung

1. Die Berichterstattung über das Beitragscontrolling und die Erfüllung der Leistungsvereinbarungen erfolgt im Jahresbericht gemäss § 18.

← § 20i FLG Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) § 21 FLG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →