60
CH-LU
§ 8 Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin - Inkrafttreten
§ 8 Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.