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60 CH-LU

§ 8 Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin - Inkrafttreten

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§ 8 Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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