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60 CH-LU

§ 7b Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. Januar 2023

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§ 7b Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin · Übergangsbestimmung zur Änderung vom 16. Januar 2023

1. Wer das bisher erforderliche Fachmodul Verwaltungsmanagement anstelle des neu notwendigen CAS Betriebswirtschaft mit Wahlmodul Vertiefung Verwaltungsmanagement erfolgreich abgeschlossen hat, kann das Fähigkeitszeugnis erlangen, sofern alle übrigen Voraussetzungen gemäss § 1 Absatz 1 ebenfalls erfüllt sind.

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