§ 2 Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin - Mindestinhalt der Ausbildung
§ 2 Verordnung über die Erteilung des Fähigkeitszeugnisses als Gemeindeschreiber oder als Gemeindeschreiberin · Mindestinhalt der Ausbildung
1. Die Ausbildung hat mindestens folgende Fachbereiche zu umfassen
a. Staats- und Gemeinderecht, inklusive Prinzipien des staatlichen Handelns,
b. * Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht,
c. gemeinderelevante Auswahl aus
1. dem Obligationenrecht,
2. dem Zivilrecht,
3. dem Steuerrecht,
4. * dem Sozialhilferecht und dem Sozialrecht,
5. dem Raumplanungs- und Baurecht, dem Strassenrecht, dem Umweltschutzrecht, dem Perimeterrecht und dem öffentlichen Beschaffungswesen,
d. * ...
e. * Public Management und Politik,
f. * Personalführung und Personalmanagement, Entwicklung des eigenen Führungsverständnisses,
g. * Kommunikation,
h. * ...
i. * strategisches Management,
j. * Finanzmanagement, Rechnungslegung und Controlling,
k. * Aufbau- und Ablauforganisation sowie Change-Management,
l. * Dokumentenmanagement, Archivierung und Rechtssammlung.