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CH-LU
§ 8 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt
§ 8 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt
1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1955 in Kraft und ist zu veröffentlichen.