597a
CH-LU
§ 9 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Rechtspflege
§ 9 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Rechtspflege
1. Gegen die Entscheide des Finanzdepartementes kann beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde eingereicht werden. Der Beschwerdeentscheid ist endgültig.