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597a CH-LU

§ 9 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Rechtspflege

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§ 9 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Rechtspflege

1. Gegen die Entscheide des Finanzdepartementes kann beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde eingereicht werden. Der Beschwerdeentscheid ist endgültig.

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