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CH-LU
§ 8a Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Strafbestimmung
§ 8a Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Strafbestimmung
1. Wer das Schlachtfeld ohne Bewilligung gemäss § 3 für eine öffentliche Veranstaltung benützt, wird mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft.