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597a CH-LU

§ 8a Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Strafbestimmung

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§ 8a Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Strafbestimmung

1. Wer das Schlachtfeld ohne Bewilligung gemäss § 3 für eine öffentliche Veranstaltung benützt, wird mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft.

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