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CH-LU
§ 8 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Kosten
§ 8 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Kosten
1. Die Veranstalter haben für die Benützung des Schlachtfeldes je nach Grösse der Veranstaltung eine Bewilligungsgebühr von Fr. 100.- bis Fr. 1000.- zu entrichten.
2. Der Kostenaufwand, der dadurch entsteht, dass der Kanton und seine Organe, insbesondere die Luzerner Polizei, bei der Durchführung der Veranstaltung in Anspruch genommen werden, ist von den Veranstaltern zu tragen.