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CH-LU
§ 7 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Ersatz von Kultur- und Sachschäden
§ 7 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Ersatz von Kultur- und Sachschäden
1. Die Veranstalter sind dem Inhaber des Pachtbetriebes des Schlachtfeldes und gegebenenfalls dem Kanton Luzern für Kultur- und Sachschäden, die von Teilnehmern der Veranstaltung verursacht werden, ersatzpflichtig.