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CH-LU
§ 5 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Zulässige Veranstaltungen
§ 5 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Zulässige Veranstaltungen
1. Es sind nur solche Veranstaltungen zu bewilligen, die sich in ihrer Zielsetzung mit dem Charakter des Schlachtfeldes als historischer Gedenkstätte vertragen, ferner nicht lärmig sind oder sonstwie störend wirken.