Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
597a CH-LU

§ 4 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Bewilligungsgesuch

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Bewilligungsgesuch

1. Das Bewilligungsgesuch ist spätestens 30 Tage vor dem Termin der geplanten Veranstaltung beim Finanzdepartement einzureichen.

2. Dem Gesuch, das über den Sinn und Zweck der Veranstaltung genauen Aufschluss zu geben hat, sind beizulegen

a. eine Namensliste der Personen (Veranstalter), die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich sind;

b. eine Erklärung der Veranstalter, dass sie bereit sind, die Pflichten, die ihnen in diesem Reglement auferlegt sind, zu erfüllen.

← § 3 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach Zweck § 5 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →