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CH-LU
§ 4 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Bewilligungsgesuch
§ 4 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Bewilligungsgesuch
1. Das Bewilligungsgesuch ist spätestens 30 Tage vor dem Termin der geplanten Veranstaltung beim Finanzdepartement einzureichen.
2. Dem Gesuch, das über den Sinn und Zweck der Veranstaltung genauen Aufschluss zu geben hat, sind beizulegen
a. eine Namensliste der Personen (Veranstalter), die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich sind;
b. eine Erklärung der Veranstalter, dass sie bereit sind, die Pflichten, die ihnen in diesem Reglement auferlegt sind, zu erfüllen.