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§ 2 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Örtlicher Geltungsbereich
§ 2 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Örtlicher Geltungsbereich
1. Das Reglement gilt für das Gebiet des Schlachtfeldes von Sempach, das von den Grundstücken Nr. 938 (mit darauf stehender Schlachtkapelle), Nr. 296 (mit darauf stehendem Winkelried-Denkmal), Nr. 275 und Nr. 277 der Staatsdomäne Schlachtfeld in Sempach gebildet wird.