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CH-LU
§ 1 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Zweck
§ 1 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Zweck
1. Das Reglement ist dazu bestimmt, den Charakter des Schlachtfeldes von Sempach als historischer Gedenkstätte des Kantons Luzern bei öffentlichen Veranstaltungen nach Möglichkeit zu wahren.