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597a CH-LU

§ 1 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach - Zweck

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§ 1 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach · Zweck

1. Das Reglement ist dazu bestimmt, den Charakter des Schlachtfeldes von Sempach als historischer Gedenkstätte des Kantons Luzern bei öffentlichen Veranstaltungen nach Möglichkeit zu wahren.

Zweck § 2 Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach →

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