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CH-LU
§ 4 Reglement für das Museum Luzern (Museumsreglement) - Organisation
§ 4 Museumsreglement · Organisation
1. Das Museum ist eine Abteilung der Dienststelle Kultur. Die Leitung Dienststelle Kultur ist für die übergeordneten strategischen Belange zuständig.
2. Das Museum wird von einem Direktor oder von einer Direktorin geleitet. Zu den Aufgaben gehören insbesondere
a. Leitung des Museums in fachlicher, betriebswirtschaftlicher und personeller Hinsicht,
b. Vertretung des Museums nach aussen,
c. Verantwortung für die fachliche Ausrichtung, die inhaltliche Entwicklung und die Programmgestaltung des Museums,
d. Erstellung und Umsetzung eines Museumskonzepts.