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CH-LU
§ 2 Reglement für das Museum Luzern (Museumsreglement) - Aufgaben
§ 2 Museumsreglement · Aufgaben
1. Das Museum unterhält und erweitert Sammlungen beweglicher Objekte, darunter Naturobjekte und Kulturgüter aus dem Kanton Luzern und der Zentralschweiz, und erschliesst diese mit zeitgemässen Methoden der Wissenschaft.
2. Es vermittelt in geeigneter Form die kultur- und naturhistorische Entwicklungsgeschichte des Kantons Luzern an eine breite Öffentlichkeit des Kantons Luzern und darüber hinaus.
3. Es berücksichtigt in seiner Tätigkeit die Normen und Standards des International Council of Museums (ICOM).