Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
595a CH-LU

§ 14 Verordnung zum Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Verordnung zum Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler

1. Die Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 13b Verordnung zum Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler Dienststelle Kultur[[1]](#articletitle_text_fn_844004_2_1_c)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →