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DSchG
CH-LU
§ 8 Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler (DSchG) - 5. Berücksichtigung bei der Katasterschatzung
§ 8 DSchG · 5. Berücksichtigung bei der Katasterschatzung
1. Hat eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung gemäss § 5 eine Wertverminderung des Grundstückes zur Folge, so ist diese bei der Festsetzung der Katasterschatzung zu berücksichtigen.