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585 CH-LU

§ 9 Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz) - Unterlagen aus interkantonaler Zusammenarbeit

Sicherung der Unterlagen
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§ 9 Archivgesetz · Unterlagen aus interkantonaler Zusammenarbeit

1. Unterlagen, die im Rahmen interkantonaler Zusammenarbeit entstehen, sollen nach den Grundsätzen dieses Gesetzes archiviert werden.

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