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CH-LU
§ 9 Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz) - Unterlagen aus interkantonaler Zusammenarbeit
Sicherung der Unterlagen
§ 9 Archivgesetz · Unterlagen aus interkantonaler Zusammenarbeit
1. Unterlagen, die im Rahmen interkantonaler Zusammenarbeit entstehen, sollen nach den Grundsätzen dieses Gesetzes archiviert werden.