585
CH-LU
§ 17 Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz) - Gebühren
Benutzung des Archivguts
§ 17 Archivgesetz · Gebühren
1. Die Benutzung des Staatsarchivs ist unentgeltlich.
2. Für besondere Leistungen können Gebühren erhoben werden.