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585 CH-LU

§ 12 Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz) - Berechnung der Schutzfrist

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§ 12 Archivgesetz · Berechnung der Schutzfrist

1. Die Schutzfrist beginnt mit dem Datum des jüngsten Dokumentes eines Geschäfts oder eines Dossiers zu laufen.

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