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CH-LU
§ 12 Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz) - Berechnung der Schutzfrist
Benutzung des Archivguts
§ 12 Archivgesetz · Berechnung der Schutzfrist
1. Die Schutzfrist beginnt mit dem Datum des jüngsten Dokumentes eines Geschäfts oder eines Dossiers zu laufen.