575a
CH-LU
§ 9 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Berechnungsmodell
Bemessung von Stipendien und Darlehen
§ 9 Stipendienverordnung · Berechnungsmodell
1. Für die Berechnung des Fehlbetrags der Person in Ausbildung wird ein Budget erstellt. Ist die Person in Ausbildung verheiratet, lebt sie in eingetragener Partnerschaft oder in einem eheähnlichen Verhältnis mit gemeinsamem Haushalt und mit gemeinsamen Kindern, wird ein Familienbudget der Person in Ausbildung erstellt, in welchem die zumutbare Ehegatten- oder Partnerleistung mitberücksichtigt wird.
2. Im Budget der Person in Ausbildung wird die zumutbare Elternleistung als Einnahme angerechnet. Zur Berechnung der zumutbaren Elternleistung wird ein Familienbudget der Eltern erstellt.
3. Wohnt die Person in Ausbildung im elterlichen Haushalt, werden ihre Lebenshaltungskosten im Familienbudget der Eltern mitberücksichtigt.