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575a CH-LU

§ 33 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 33 Stipendienverordnung · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 19. Mai 2014 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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