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575a CH-LU

§ 32 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 32 Stipendienverordnung · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung zum Stipendiengesetz vom 25. März 2003 wird aufgehoben.

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