575a
CH-LU
§ 29 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Gesuchseingabe
Verfahren
§ 29 Stipendienverordnung · Gesuchseingabe
1. Das Gesuch um Ausbildungsbeiträge ist der Dienststelle Berufs und Weiterbildung zusammen mit den verlangten Unterlagen auf einem amtlichen Formular einzureichen. Für Ausbildungen auf der Tertiärstufe und Weiterbildungen hat das Gesuch zusätzlich einen Laufbahnentwurf zu enthalten.
2. Das Gesuch ist für jedes Ausbildungsjahr spätestens drei Monate nach dessen Beginn einzureichen.