575a
CH-LU
§ 20 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Budget der Person in Ausbildung
Bemessung von Stipendien und Darlehen - Berechnung des Ausbildungsbeitrags
§ 20 Stipendienverordnung · Budget der Person in Ausbildung
1. Mit dem Budget der Person in Ausbildung werden deren finanzielle Verhältnisse erfasst.
2. Lebt die Person in Ausbildung zusammen mit eigenen Kindern, ist sie verheiratet oder lebt sie in eingetragener Partnerschaft und besteht ein gemeinsamer Haushalt oder lebt sie in einem eheähnlichen Verhältnis mit gemeinsamem Haushalt und mit gemeinsamen Kindern, wird ein Familienbudget erstellt.