575a
CH-LU
§ 14 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Wohnkosten
Bemessung von Stipendien und Darlehen - Berechnung der zumutbaren Elternleistung - Anerkannte Ausgaben
§ 14 Stipendienverordnung · Wohnkosten
1. Als Wohnkosten werden die mittleren Wohnungsmietkosten einschliesslich Nebenkosten angerechnet. Sie richten sich nach der Haushaltsgrösse (Anzahl Personen) und der Region gemäss den Pauschalen im Anhang.