Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
575a CH-LU

§ 14 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Wohnkosten

Bemessung von Stipendien und Darlehen - Berechnung der zumutbaren Elternleistung - Anerkannte Ausgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (42 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Stipendienverordnung · Wohnkosten

1. Als Wohnkosten werden die mittleren Wohnungsmietkosten einschliesslich Nebenkosten angerechnet. Sie richten sich nach der Haushaltsgrösse (Anzahl Personen) und der Region gemäss den Pauschalen im Anhang.

← § 13 Stipendienverordnung Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Vollzug § 15 Stipendienverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →