575a
CH-LU
§ 10 Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) - Familienbudget der Eltern
Bemessung von Stipendien und Darlehen - Berechnung der zumutbaren Elternleistung
§ 10 Stipendienverordnung · Familienbudget der Eltern
1. Mit dem Familienbudget der Eltern der Person in Ausbildung werden die finanziellen Verhältnisse der Eltern und ihrer im gleichen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder erfasst.
2. Leben die Eltern im gleichen Haushalt wie die Person in Ausbildung, wird ein gemeinsames Familienbudget erstellt.
3. Leben die Eltern nicht im gleichen Haushalt, werden zwei getrennte Familienbudgets erstellt. Leistet ein Elternteil amtlich festgelegte Unterhaltsbeiträge an die Person in Ausbildung, wird für diesen Elternteil kein Familienbudget erstellt.
4. Die finanziellen Verhältnisse eines Stiefelternteils können angemessen berücksichtigt werden.