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575 CH-LU

§ 29 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 29 Stipendiengesetz · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. April 2014 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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