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55 CH-LU

§ 5 Verordnung über die Eides- und Gelübdeformel - Inkrafttreten

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§ 5 Verordnung über die Eides- und Gelübdeformel · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt gleichzeitig mit der Änderung des Grossratsgesetzes vom 28. April 2008 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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