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547f CH-LU

§ 8 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) - Finanzen

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§ 8 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) · Finanzen

1. Die finanzielle Führung des ZPT erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere werden

a. das ZPT als Kostenstelle der Fakultät gemäss den Grundsätzen der Vollkostenrechnung geführt,

b. Aufwand und Ertrag in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.

2. Die Finanzierung, der Abschluss von Drittmittelverträgen und die Offenlegung von Donationen richtet sich nach § 9 Absätze 2 bis 4 des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Universität Luzern.

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