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547f CH-LU

§ 7 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) - Zentrumsleitung

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§ 7 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) · Zentrumsleitung

1. Die Zentrumsleitung besteht aus mehreren stimmberechtigten Mitgliedern, wovon mindestens zwei über ein Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern verfügen.

2. Der Vorsitz der Zentrumsleitung wird in der Regel von der Inhaberin oder vom Inhaber der Professur für Kinder- und Jugendpsychologie oder von der Inhaberin oder vom Inhaber der Professur für Klinische Psychologie ausgeübt. Ein Co-Vorsitz ist möglich. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.

3. Die Zentrumsleitung beschliesst mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung den Stichentscheid.

4. Die Zentrumsleitung

a. koordiniert die Tätigkeiten des ZPT,

b. kann Weisungen für den Betrieb des ZPT erlassen,

c. ist verantwortlich für die Finanzen des ZPT, insbesondere erstellt sie das Budget und die Jahresrechnung,

e. ist zuständig für das Berichtswesen und stellt die Berichte jährlich der Fakultät zur Verfügung.

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