§ 4 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) - Zusammensetzung
§ 4 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) · Zusammensetzung
1. Das ZPT besteht aus mindestens zwei universitätsinternen stimmberechtigten Mitgliedern mit Ordinariat oder Extraordinariat, wobei dem ZPT in der Regel die Inhaberin oder der Inhaber der Professur für Kinder- und Jugendpsychologie sowie die Inhaberin oder der Inhaber der Professur für Klinische Psychologie der Universität Luzern als stimmberechtigte Mitglieder angehören.
2. Weitere stimmberechtigte Mitglieder der Universität Luzern benötigen ein Doktorat oder eine noch höhere Qualifikation.
3. Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung; der Entscheid bedarf der Genehmigung durch die Fakultät. Ein Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses an der Universität Luzern.
4. Das ZPT kann auch Personen ausserhalb der Universität Luzern als Mitglieder aufnehmen, sofern die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder die Mehrheit bilden. Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Fakultät.