547f
CH-LU
§ 2 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) - Status und Zweck des ZPT
§ 2 Organisationsreglement Zentrum für Psychotherapie (Center for Psychotherapy) · Status und Zweck des ZPT
1. Das ZPT ist eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit der Universität Luzern ohne eigene Rechtspersönlichkeit und als solche der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie (nachfolgend Fakultät) zugeordnet.
2. Das ZPT bezweckt die Förderung und Koordination von Forschung und Lehre im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, insbesondere durch den Betrieb einer ambulanten psychotherapeutischen Praxisstelle als zentrales Element seiner Aktivitäten.
3. Einzelheiten zur Organisation, zu den Prozessen und den Aufgaben der Praxisstelle sind in einer Betriebsordnung geregelt. Die Betriebsordnung wird von der Mitgliederversammlung verabschiedet und von der Fakultät genehmigt.