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547e CH-LU

§ 9 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) - Finanzen

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§ 9 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) · Finanzen

1. Die finanzielle Führung des Instituts erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern.

2. Das Institut finanziert sich insbesondere durch

a. jährliche Beiträge der Universität im Rahmen der Fakultätsbudgets,

b. Forschungsdrittmittel,

c. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,

d. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen,

e. Veranstaltungsgebühren.

3. Der Abschluss von Drittmittelverträgen unterliegt dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.

4. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss der Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.

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