547e
CH-LU
§ 8 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) - Wissenschaftlicher Beirat
§ 8 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) · Wissenschaftlicher Beirat
1. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des Instituts beitragen.
2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Einsetzung eines Beirats sowie über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.
3. Die oder der Vorsitzende der Institutsleitung beruft den wissenschaftlichen Beirat ein.