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547e CH-LU

§ 7 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) - Institutsleitung

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§ 7 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) · Institutsleitung

1. Die Institutsleitung besteht aus mehreren stimmberechtigten Mitgliedern, wovon mindestens zwei über ein Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern verfügen.

2. Ein Mitglied mit Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität übt den Vorsitz der Institutsleitung aus. Die Amtszeit der oder des Vorsitzenden der Institutsleitung beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

3. Die Institutsleitung beschliesst mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende der Institutsleitung den Stichentscheid.

4. Die Institutsleitung

a. koordiniert die Tätigkeiten des Instituts,

b. kann Weisungen für den Betrieb des Instituts erlassen,

c. ist verantwortlich für die Finanzen des Instituts, insbesondere erstellt sie das Budget und die Jahresrechnung,

d. ist zuständig für das Berichtswesen und stellt die Berichte jährlich der Fakultät zur Verfügung.

5. Die oder der Vorsitzende der Institutsleitung ist gegenüber der administrativen Leiterin oder dem administrativen Leiter weisungsberechtigt.

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