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547e CH-LU

§ 3 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) - Aufgaben

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§ 3 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) · Aufgaben

1. Das Institut nimmt die folgenden Aufgaben wahr

a. Forschung im Bereich der empirischen Verhaltenswissenschaften,

b. Leitung des Aufbaus, des Betriebs sowie der Entwicklung und Weiterentwicklung des Forschungslabors,

c. Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen,

d. Kooperationen mit universitätsinternen und -externen Institutionen, Organisationen und Personen in Forschung und Lehre im Rahmen des Forschungsbereichs,

e. Publikationstätigkeiten im Rahmen des Forschungsbereichs,

f. Förderung des Diskurses zwischen Wissenschaft, Politik, Gesellschaft und Praxis.

2. Einzelheiten, insbesondere für die Nutzung des Forschungslabors und gegebenenfalls für die strategische Priorisierung von Projekten, können in einer Richtlinie geregelt werden. Diese bedarf der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.

3. Das Forschungslabor kann externen Nutzenden gegen Bezahlung einer Nutzungsgebühr zur Verfügung gestellt werden. Die Gebührenordnung für die Labornutzung bedarf der Genehmigung des Universitätsrates.

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