547e
CH-LU
§ 11 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) - Personal
§ 11 Organisationsreglement Institut für Verhaltensforschung (Institute for Behavioural Research) · Personal
1. Die Anstellung des Personals wird auf der Grundlage des Personalrechts des Kantons bzw. der Universität vorgenommen. Dies gilt auch für Anstellungen, welche durch Drittmittel oder selbst generierte Einnahmen finanziert werden.
2. Wissenschaftliche und administrative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der Rektorin oder des Rektors von der Institutsleitung angestellt.