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547d TGT CH-LU

§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Zulassung zum Zertifikatslehrgang

Zulassung
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§ 7 Reglement CAS TGT · Zulassung zum Zertifikatslehrgang

1. Für die Aufnahme in den Zertifikatslehrgang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

a. Hochschulabschluss in einem medizinisch-therapeutischen Beruf. Insbesondere zählen hierzu Medizin, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie,

b. Erfahrung im Umgang mit den Tieren, die in der eigenen Arbeit eingesetzt werden.

2. In begründeten Ausnahmefällen können Kandidatinnen oder Kandidaten zum Zertifikatslehrgang zugelassen werden, die eine äquivalente akademische Grundausbildung und fachliche Qualifikation nachweisen (§ 8 Abs. 5 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern).

3. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung auf Vorschlag der Programmleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

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