Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
547d TGT CH-LU

§ 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Lehrkörper

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Reglement CAS TGT · Lehrkörper

1. Der Lehrkörper besteht aus Dozierenden der Universität Luzern sowie aus externen Dozierenden anderer Universitäten und weiteren Fachpersonen aus dem Bereich tiergestützte Therapie und verwandten Bereichen. Die Studienleitung ist für die Auswahl des Lehrkörpers verantwortlich, die nach fachlichen und didaktischen Kriterien erfolgt.

← § 5 Reglement CAS TGT Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Zweck und Gegenstand § 7 Reglement CAS TGT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →