547d
TGT
CH-LU
§ 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Lehrkörper
Organisation
§ 6 Reglement CAS TGT · Lehrkörper
1. Der Lehrkörper besteht aus Dozierenden der Universität Luzern sowie aus externen Dozierenden anderer Universitäten und weiteren Fachpersonen aus dem Bereich tiergestützte Therapie und verwandten Bereichen. Die Studienleitung ist für die Auswahl des Lehrkörpers verantwortlich, die nach fachlichen und didaktischen Kriterien erfolgt.