547d
TGT
CH-LU
§ 5 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Wissenschaftlicher Beirat
Organisation
§ 5 Reglement CAS TGT · Wissenschaftlicher Beirat
1. Die Fakultätsversammlung wählt die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats auf Vorschlag der Studienleitung. Die Mitglieder des Beirats werden für drei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Beirat unterstützt die Studienleitung durch konzeptuelle Beratung, in der Markteinschätzung, mit ihrem Netzwerk und gegebenenfalls durch Dozierendentätigkeit.