547d
TGT
CH-LU
§ 19 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Sanktionen und Massnahmen
Schlussbestimmungen
§ 19 Reglement CAS TGT · Sanktionen und Massnahmen
1. Bei Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen oder Weisungen der Universität Luzern oder sonstigen Rechtsverletzungen, welche die Ordnung an der Universität gefährden oder stören, können die Disziplinarsanktionen und Massnahmen gemäss § 48 und § 57 des Universitätsstatuts verfügt oder angeordnet werden.