547d
TGT
CH-LU
§ 18 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Härtefälle
Schlussbestimmungen
§ 18 Reglement CAS TGT · Härtefälle
1. In Härtefällen kann die Studienleitung begründete Ausnahmen von den in diesem Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese nicht grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen.