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547d TGT CH-LU

§ 18 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Härtefälle

Schlussbestimmungen
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§ 18 Reglement CAS TGT · Härtefälle

1. In Härtefällen kann die Studienleitung begründete Ausnahmen von den in diesem Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese nicht grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen.

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