547d
TGT
CH-LU
§ 15 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Abschlussurkunde
Abschluss und Urkunde
§ 15 Reglement CAS TGT · Abschlussurkunde
1. Weiterbildungsteilnehmende, die den CAS TGT bestanden haben, wird das Zertifikat «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern verliehen. Neben der Abschlussurkunde wird ein Dokument ausgestellt, welches die Leistungen im Zertifikatslehrgang näher umschreibt.
2. Die Abschlussurkunde wird im Namen der Fakultät ausgestellt und von der Dekanin oder dem Dekan oder der Prodekanin oder dem Prodekan der Fakultät sowie von der Studienleitung unterzeichnet.