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547d TGT CH-LU

§ 13 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

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§ 13 Reglement CAS TGT · Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

1. Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS-Punkten, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden oder werden, entscheidet die Studienleitung.

2. Eine allfällige Anrechnung führt nicht zu einer Reduktion der Studiengebühr.

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