547d
TGT
CH-LU
§ 13 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Aufbau und Inhalt des Zertifikatslehrgangs
§ 13 Reglement CAS TGT · Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
1. Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS-Punkten, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden oder werden, entscheidet die Studienleitung.
2. Eine allfällige Anrechnung führt nicht zu einer Reduktion der Studiengebühr.