547d
TGT
CH-LU
§ 11 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Schriftliche Abschlussarbeit
Aufbau und Inhalt des Zertifikatslehrgangs
§ 11 Reglement CAS TGT · Schriftliche Abschlussarbeit
1. Die Weiterbildungsteilnehmenden verfassen eine schriftliche Abschlussarbeit in Form einer Falldokumentation oder einer Arbeit zu einem Thema im Fachgebiet mit praktischer Relevanz, vorzugsweise am Ende des Zertifikatslehrgangs. Sie werden frühestens zur Abschlussarbeit zugelassen, wenn sie die 9 ECTS-Punkte aus den in § 8 Absatz 2a-d genannten Themenbereichen erworben haben und wenn die Betreuerin oder der Betreuer bereit ist, die schriftliche Abschlussarbeit auf der Basis der vorhandenen Kenntnisse der oder des Weiterbildungsteilnehmenden im konkreten Themenbereich zu betreuen.
2. Die schriftliche Abschlussarbeit wird von einer oder einem von der Studienleitung autorisierten Dozierenden betreut.