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547d TGT CH-LU

§ 1 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (Reglement CAS TGT) - Zweck und Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Reglement CAS TGT · Zweck und Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt den berufsbegleitenden Zertifikatslehrgang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Tiergestützter Therapie» der Universität Luzern (im Folgenden: CAS TGT oder Zertifikatslehrgang). Der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatslehrgangs befähigt die Teilnehmenden, in ihrer beruflichen Praxis tiergestützte Therapieansätze anzuwenden. Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Fachpersonen mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung in medizinisch-therapeutischen Bereichen.

2. Es regelt die Zulassung zum Zertifikatslehrgang, die Grundzüge von dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats. Einzelheiten sind in einer oder mehreren Wegleitungen geregelt.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern.

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