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547c MAS CH-LU

§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Inhalt des Studiengangs

Inhalt und Aufbau des Studiengangs
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§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Inhalt des Studiengangs

1. Die Inhalte des Studiengangs richten sich nach den Anforderungen der Qualitätsstandards des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe (PsyG) und den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) akkreditierten Weiterbildungsgängen. Die vermittelten Inhalte basieren auf einem theoretisch fundierten und empirisch abgesicherten Verständnis des psychischen Erlebens, des Verhaltens, der Entstehung und des Verlaufs psychischer Störungen und Krankheiten sowie des psychotherapeutischen Veränderungsprozesses.

2. Der Studiengang umfasst folgende Inhalte

a. Exploration, Klärung des therapeutischen Auftrags,

b. Diagnostik und diagnostische Verfahren, Anamneseerhebung, anerkannte diagnostische Klassifikationssysteme (ICD und DSM),

c. allgemeine und differenzielle Therapieindikationen, allgemeine und störungsspezifische Behandlungsmethoden und -techniken, Wirksamkeit der vermittelten Behandlungsmethoden und -techniken,

d. Therapieplanung und -durchführung, laufende Verlaufsbeobachtung und Anpassung des therapeutischen Vorgehens,

e. psychotherapeutische Gesprächsführung, Beziehungsgestaltung,

f. Wirkungsmodelle anderer psychotherapeutischer Ansätze und Methoden,

g. Besonderheiten der Psychotherapie mit verschiedenen Altersgruppen und in verschiedenen Settings,

h. demografische, sozioökonomische und kulturelle Kontexte der Patientinnen und Patienten und ihre Implikationen für die psychotherapeutische Behandlung,

i. Berufsethik und Berufspflichten; Kenntnisse des Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesens und seiner Institutionen.

3. Die Studienganginhalte berücksichtigen den aktuellen Stand von Forschung, Lehre und Anwendung.

4. Änderungen hinsichtlich der Inhalte bleiben der Studienleitung vorbehalten.

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