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547c MAS CH-LU

§ 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern - Zulassung zum Studiengang

Zulassung und Anrechnung
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§ 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Master of Advanced Studies (MAS) in Prozessbasierter Psychotherapie» der Universität Luzern · Zulassung zum Studiengang

1. Für die Aufnahme in den Studiengang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

a. Masterabschluss in Psychologie, Eidgenössisches Examen oder Staatsexamen/Masterabschluss in Humanmedizin,

b. persönliche Eignung und Motivation für psychotherapeutische Tätigkeit, welche im Rahmen eines Aufnahmeassessments beurteilt werden.

2. In begründeten Ausnahmefällen können Kandidatinnen oder Kandidaten zum Studium zugelassen werden, die eine äquivalente akademische Grundausbildung und fachliche Qualifikation nachweisen (§ 8 Abs. 5 Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern).

3. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung auf Vorschlag der Programmleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

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